Seit April 2012 heißt der Vermittlungsgutschein „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (AVGS).
Wer bekommt einen Vermittlungsgutschein?
Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde (Jobcenter / Agentur für Arbeit) unter Angabe Ihre Kundennummer (wenn vorhanden) beantragen. Der Erhalt eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines, liegt im Ermessen Ihres Jobcenters / Ihrer Agentur für Arbeit. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann zeitlich befristet oder regional beschränkt sein.
Damit Sie unsere Leistungen kostenfrei nutzen können, bringen Sie uns bitte eine Kopie Ihres aktuell gültigen Vermittlungsgutscheines der Agentur für Arbeit/des Jobcenters mit oder reichen diese nach. Bei erfolgreicher Vermittlung ist der Gutschein im Original einzureichen. Unsere Leistungen werden dann direkt mit der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter abgerechnet – für Sie entstehen keine weiteren Kosten.